Silke Margherita Redolfi - Die verlorenen Töchter – Bis 1952 herrschte in der Schweiz die Fiktion, dass es in der Familie nur ein Bürgerrecht gebe, und zwar dasjenige des Vaters. Das hiess, Schweizerinnen, die einen Ausländer heirateten, mussten bis in die 50er-Jahre ihren Schweizer Pass abgeben. Die in der Schweiz geborenen Kinder übernahmen automatisch das Bürgerrecht des Vaters. Die ausgebürgerte Schweizerin mitsamt den gemeinsamen Kindern wurden im eigenen Land zu Fremden gestempelt! Hingegen erlangte eine ausländische Frau durch ihre Heirat mit einem Schweizer automatisch sein Schweizer Bürgerrecht, was sich auch auf ihre gemeinsamen Kinder übertrug.