Das Opfer wird zur Täterin gemacht
Ursula war ein unternehmungslustiges und hübsches Mädchen. Vielleicht zu unternehmungslustig und zu hübsch für die sechziger Jahre. Sie wächst in Zürich und Rapperswil in einfachen Verhältnissen auf. Ist die zweite Tochter eines italienischen Vaters (mit Schweizer Mutter, Lina Widmer), dessen Urgrossvater in die Schweiz eingewandert war, und einer Schweizer Mutter, Gertrud Hasler, die mit der Heirat ihr Bürgerrecht abgeben musste.
Mit 13 verliebt sich Ursula in einen gleichaltrigen Knaben. Er drängt sie, beeinflusst durch seine älteren Kollegen, zum ersten Sex, der schmerzhaft ist und folgenreich. Etwas Blut bleibt an seinem Slip, den er zu Hause in den Wäschekorb wirft. Die Mutter stellt ihn zur Rede. Er weicht aus. Die Mutter lässt das Blut im Labor analysieren. Es stellt sich heraus, dass es nicht das Blut ihres Sohnes ist. Nun gesteht der Junge und die Mutter reicht gegen die Freundin ihres Sohnes Strafanzeige wegen Unzucht ein. Ursulas verängstigter Vater verprügelt seine Tochter.
«Mein Vater hatte eine riesige Angst, unsere Einbürgerung sei nun gefährdet», erzählt Ursula Biondi. Die 15-Jährige haut wiederholt von zu Hause ab. Erziehen wird schwierig. Der Lehrer rät nach der Realschule zu einem Welschlandjahr. Doch damit gerät sie vom Regen in die Traufe:
Als Au-pair wird sie vom Hausherrn sexuell missbraucht. Bald wird sie krank, beginnt zu erbrechen, hat Bulimie und reist schliesslich zurück zu den Eltern nach Zürich. Vom Missbrauch erzählt sie nichts. Wegen der Geschichte mit ihrer Jugendliebe hat sie Angst, man werde ihr die Schuld dafür in die Schuhe schieben. Ursula gilt als Versagerin. Sie hat ja nicht einmal das Welschlandjahr durchgehalten. Eine Lehrstelle als Verkäuferin von Damenunterwäsche unterfordert das intelligente Mädchen, das noch immer unter Bulimie leidet (und 20 weitere Jahre leiden wird). Zu Hause gibt es unter dem Druck der bevorstehenden Einbürgerung ständig Streit. Sie haut wiederholt ab, wird in ein Mädchenheim gesteckt und flieht erneut. Schimpft der Vater, denkt sie nur: «Was willst du mir befehlen? Ich hab euch Erwachsene doch längst durchschaut.»
Eine folgenreiche Begegnung
In der Hawaii-Bar im Zürcher Niederdorf lernt die 16-Jährige ihren sieben Jahre älteren Freund (Eisenleger) kennen. Es ist die grosse Liebe. Doch zusammenziehen kann sie mit ihm aus zwei Gründen nicht: Zum einen ist ihm nach seiner Scheidung ein Heiratsverbot auferlegt, zum andern gilt im Zürich von 1966 noch das Konkubinatsverbot. Deshalb flüchten die beiden nach Italien. Dort lebt sie versteckt und verkehrt in Billard- und Spielsalons. Mit 17 wird sie schwanger. Ihr Freund (zukünftiger Vater ihres Sohnes) reist wiederholt in die Schweiz, um sein Heiratsverbot vorzeitig aufzuheben. Bis er eines Tages nicht mehr zurückkehrt. Sie erleidet einen Schwächeanfall, wird aufgegriffen und in die Schweiz zurückgeschafft. Dort steckt man sie in die Frauenstrafanstalt Hindelbank. Ohne formelles Verfahren und ohne sie je angehört zu haben. Der Grund: Die Zürcher Vormundschaftsbehörde hat Ursula Biondi im Einverständnis mit den Eltern «für die Dauer von zwei Jahren in ein geeignetes Erziehungsheim eingewiesen». Das «geeignete Erziehungsheim» ist aber keine pädagogisch ausgerichtete Anstalt, sondern eine Abteilung der Frauenstrafanstalt Hindelbank. Und für diese «Erziehungsmassnahme» muss die Mutter auch noch tausende von Schweizer Franken bezahlen.
«Frauenstrafanstalt Hindelbank. Das blieb an mir haften», sagt Ursula Biondi. Heute noch komme es vor, dass jemand eine hämische Bemerkung mache. Das treffe sie zutiefst. Lange ist sie deshalb nur unter dem Namen ihres Ehemannes aufgetreten, hat auch auf den Einstieg in die Politik verzichtet, aus Angst, jemand könnte ihre Vergangenheit öffentlich machen.
Der späte Schuldspruch Ende Juli 1967, mehr als ein halbes Jahr nach dem Entscheid der Vormundschaftsbehörde und vier Jahre nach Einreichung der Strafanzeige, entscheidet auch die Zürcher Jugendanwältin gegen Ursula und beendet damit das Strafverfahren, das die Mutter ihrer Jugendliebe eingeleitet hat, weil Ursula mit dem zwei Monate jüngeren Knaben geschlafen hat. Die Untersuchungsrichterin hält es für erwiesen, dass die damals 13-Jährige «wiederholt ein Kind unter 16 Jahren zum Beischlaf missbraucht hat», und erklärt sie der Unzucht mit einem Kind für schuldig. Da sie aber bereits in die Frauenstrafanstalt Hindelbank eingewiesen worden sei, rechtfertige sich ein blosser Verweis. Auch die Jugendanwältin fällt ihr Urteil, ohne Ursula je angehört zu haben, einzig gestützt auf die Anschuldigung der Mutter des Knaben.
In Hindelbank lebt die schwangere 17-Jährige unter Straftäterinnen
Hört einer Frau zu, die vier Männer ermordet hat und sagt, sie bereue nichts. Männer hätten nichts anderes verdient. So sieht die «geeignete Erziehungsmassnahme» aus. Immer wieder wird sie von einem Beamten der Zürcher Vormundschaftsbehörde besucht und aufgefordert, ihr noch ungeborenes Kind zur Adoption freizugeben. Mit einem Kind verbaue sie sich doch nur das Leben. Ursula Biondi erlebt, wie Wärter Frauen für sexuelle Dienste gefügig machen, erfährt aber auch die Solidarität der Insassinnen. Als die Wehen schliesslich mitten in der Nacht einsetzen, klopfen alle Frauen an die Zellenwand, bis die Wärterin kommt und die Hochschwangere ins Inselspital fährt.
Nach der Geburt bringt man das Kind sofort weg - ohne es der jungen Mutter zu zeigen. Sie liegt alleine im Kreisssaal und entdeckt auf einem Beistelltisch ein Schriftstück mit dem Satz: «Mutter Kind nicht zeigen wegen Adoption.» Sie schreit. Die Oberärztin kommt. Sie schreit weiter. Die Oberärztin verspricht, mit ihrer Mutter Rücksprache zu nehmen. Die Mutter meint, ihre Tochter habe alleine über ihr Kind zu entscheiden. Zehn Tage bleibt Ursula Biondi im Spital. Sie darf ihr Kind täglich zehn Minuten lang sehen. Am Tag des Rücktransports nach Hindelbank packt sie ihre Sachen, tritt in den Spitalkorridor und sieht den Oberarzt mit ihrem Sohn auf dem Arm. Mit ausgestreckten Armen geht sie auf ihr Baby zu. Doch der Arzt schiebt sie weg und sagt zum Kind:
«Jetzt sagst du deiner Mutter adieu.» «Schrei jetzt nicht.», flüstert ihr eine Krankenschwester ins Ohr: «Jetzt musst du zeigen, dass du eine gute Mutter sein kannst.» Für den Moment vermag sie ihre Verzweiflung zu bändigen. Zehn Tage nach der Geburt wird die 17-Jährige nach Hindelbank gefahren, arbeitet weiter in der Waschküche. Plötzlich brennen ihr alle Sicherungen durch. Ein Schreikrampf schüttelt sie: «Wo ist mein Kind? Ich will mein Kind!» Sie denkt: «Jetzt ist fertig. Ich bringe mich um.» Da hört sie, wie eine Insassin ihre Schreie nachäfft, sie auslacht. Am tiefsten Punkt angekommen, wird sie noch verhöhnt. Das ist der entscheidende Moment ihres Lebens: Die Demütigung wandelt sich in Energie. Sie wirft ein grosses Brett gegen die Frau. Dafür muss sie drei Tage in die Arrestzelle.
Doch von da an weiss sie: Jetzt gehts nur noch aufwärts. Die Gefängnis-Sozialarbeiterin verspricht ihr, alles zu tun, damit sie ihr Kind bekommt. Ursula schaut sie verächtlich an. Da nimmt die Sozialarbeiterin das Gesicht der jungen Frau in beide Hände, schaut ihr in die Augen und sagt: «Glaub mir.»
«Es ist so entscheidend, welchen Menschen man begegnet», sagt die arrivierte, erfolgreiche Ursula Biondi. Deshalb machte sie bis vor kurzem Gefangenenbesuche und begleitete im Auftrag der Amtsvormundschaft Zürich sozial benachteiligte Menschen - im Auftrag jener Behörde also, die für ihr Schicksal mitverantwortlich ist. Drei Monate nach dem Schreikrampf bekommt Ursula ihren Sohn zurück und lebt mit ihm fünf Monate in Hindelbank. Dann wird sie wegen guter Führung in ein Kinderheim nach Brunnen versetzt, reisst dort aus, weil sie Angst hat, man wolle ihr das Kind wegnehmen, und kehrt zu den Eltern zurück. Bereits am selben Abend läutet ein Beamter der Vormundschaftsbehörde an der Tür und will das Kind holen. Da platzt der Mutter der Kragen. Er solle sofort verschwinden. An diesem Tag, dem 1. Mai 1968, hat die 18-jährige Ursula Biondi endlich ihre Freiheit wieder.
Und von da an gehts tatsächlich aufwärts: Sie lernt einen Programmierer kennen, mit dem sie nach Genf zieht, wird Sekretärin, bildet sich in Programmiersprachen und Textverarbeitung weiter, bringt es bis zur Chef-Kursleiterin für EDV bei der Internationalen Arbeitsorganisation, einer Uno-Behörde, heiratet einen Autorennfahrer, mit dem sie eine Tochter hat, lernt schliesslich ihren heutigen Mann kennen, einen Zürcher Anwalt.
Erlebnisse in Buchform aufgearbeitet
Jetzt beginnt sie, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten, spricht mit der Zürcher Vormundschaftsbehörde, besucht die Frauenstrafanstalt Hindelbank und schreibt ein Buch über ihr Leben, das in kleiner Auflage erscheint. Als sie in den Medien liest, dass auch heute noch Leute verurteilt werden, ohne angehört worden zu sein, entschliesst sie sich, ihr Schicksal breiter an die Öffentlichkeit zu tragen. «Es gibt noch viele Amtsgeschädigte wie mich. Ihnen will ich Mut machen, über das Unrecht zu sprechen».
Wut und Hass auf ihre Peiniger verspürt Ursula Biondi keine mehr. Sie will auch keine finanzielle Wiedergutmachung. Nur eines: «Die Behörden sollten sich für das Leid entschuldigen, das ihre damaligen Beamten mir und allen andern Administrativversorgten zugefügt haben.»
Text: Dominique Strebel, Redaktor des Beobachters