Die Grosseltern väterlicherseits

Der Grossvater heiratete eine Frau mit einem ausserehelichen Sohn. Er tätigte Immobiliengeschäfte, indem er in rascher Folge in neugekaufte Häuser einzog, wieder verkaufte; er immer wieder den Ort wechselte. Das Verhältnis zwischen Stiefbruder und dem ehelichen Sohn, meinem Vater war gelinde gesagt, schlecht. Die vielen Ortswechsel „geschäftsbedingt“, schadeten ganz sicher der ganzen Familie, besonders meinem Vater, durch mangelnde Bildung.

Der Stiefbruder als Vormund von Vater

Der Stiefbruder gewann die Oberhand in dieser Familie, wurde Vormund von meinem Vater, schickte ihn in die psychiatrische Anstalt „Rosegg“ Solothurn, wo nichts Spezielles festgestellt werden konnte. Später wurde er von ihm durch Denunziation wegen „liederlichen Lebenswandels“ für 2 Jahre administrativ in die Strafanstalt Witzwil interniert.

Die Grosseltern mütterlicherseits waren Bauern in der Untersteiermark in Österreich, lebten die letzten Jahre ihres Lebens getrennt. Der Grossvater lebte bei einer seiner drei Töchter, die Grossmutter in einem Zimmer mit Wohnrecht auf dem verkauften Bauernhof.

Die Mutter, erstes Kind, meine Schwester

Der Vater lernte eine österreichische Serviertochter kennen, mit der er eine Tochter bekam, meine Schwester (angeblich?), die dann die ersten fünf Jahre teilweise während des Krieges wegen Ausweisung, bei den Verwandten, einer Schwester von Mutter, mit Kindern, in der Steiermark aufwuchs.

Sie konnte nach der Schule beim Notar in Zofingen ein Haushaltslehrjahr erfolgreich absolvieren und später eine Lehre als Glätterin machen. Die Kontakte zu diesem Notar blieben erhalten...

Mit 20 Jahren konvertierte sie an einer Arbeitsstelle, einer Wäscherei, in eine Freikirche, was zu drei Religionen in der

Restfamilie Aebischer führte. Sie gewann die Oberhand bei der alten Stiefmutter und meinem alten Vater, die beide gebrechlicher wurden.

Das Erbe der Grosseltern väterlicherseits.

Es kam zur Erbteilung zwischen Mehrfamilienhaus und Lebensmittelladen. Der Stiefbruder verkaufte den Lebensmittelladen bald und gründete in Rheinach AG eine eigene Bandweberei.

Neuer Vormund von Vater

Der neue Vormund von meinem Vater, ein Notar von Zofingen, wies dem Stiefbruder Mietzinsdiebstähle vom Mehrfamilienhaus nach, (nach Akten von Rheinach AG), die aber nicht geahndet wurden.

Mein gebrechlicher Vater durfte heiraten 1947. Ein Jahr später kam ich im Spital Aarau zur Welt.

Die „Taufpaten“

Von der Taufe gab es Taufscheine für mich. Der Taufpate war eigentlich der katholische Pfarrer von Aarburg, der sich erst kurz vor seinem Tod dazu bekannte. In meinem Bewusstsein gab es für mich nie einen Taufpaten, obwohl andere einen hatten. Ich realisierte, beachtete das nicht. Ich wurde, war daran „gewöhnt“.
Die Taufpatin war angeblich die Frau vom Notar, der dem Vater das Haus verwaltete. Bei ihrer Todesanzeige stand aber ein anderer Vorname, als jener auf meinem Taufschein. In Wahrheit war die älteste Tochter dieser Familie meine Taufpatin. Zu Lebzeiten hatte sich die Frau vom Notar als meine Taufpatin ausgegeben.- „Konstellation“ in diesem Thema. (Taufe- für was?)

Der frühe Tod von Mutter

Nach dem frühen Tod, 1956, von der Mutter Aebischer- Scheer durch Hirnschlag, zersplitterte unsere schon vorher zerstrittene Familie völlig. Ich war siebeneinhalb. Der Vater, ein gebrechlicher, schwacher Mensch, heiratete ein zweites Mal, 1958, die Stiefmutter wurde von der älteren Schwester gar nicht, von mir nur distanziert akzeptiert.

Versorgung, Deportation

Das Schulamt Rothrist (Und wer noch?) veranlasste im August 1957, meine Versorgung zuerst ins Kinderheim

Luthernbad, geführt von den Nonnen des „Seraphischen Liebeswerks“ Solothurn, damit ich gemäss den wenigen Aktenaussagen nach, die ich bekommen habe, (die ich für den Solidaritätsbeitrag brauchte), nicht „verwildere“. Der Anfang von meinen Aufenthalten in drei verschiedenen Kinderheimen während der Schulzeit.

Die 1. Deportation durchgeführt nach Luthernbad vom Taufpaten Pfarrer Hugo Mösch†, Aarburg.

„Beobachtungsstation“ Oberzihl, St. Gallen

Nach kurzem Aufenthalt dort, kam ich mit einer Fürsorgerin vom Seraphischen Liebeswerk Solothurn Ende Oktober 1957 bis Februar 1958, in die „Beobachtungsstation“ Oberziel St. Gallen. Mich interessierten die Fragen der Psychiater dort überhaupt nicht, was mindestens den damaligen Psychiater Dr. Eugen David zum zeitweisen wütenden Einreden auf mich brachte, weil mich seine resultatorientierten Fragen und Reden überhaupt nicht interessierten. Ich war minderbegabt, sein Resultat, nach den wenigen später erhaltenen Akten. Beim zweiten Herrn Psychiater, Dr. Gügler verweigerte ich einen Vergleichstest mit Tieren mit der Begründung, dass der Mensch über den Tieren stehe und daher nicht mit Tieren verglichen werden könnte. (Anscheinend kannte man damals schon die Tiere besser als die Menschen.) Bei der zweiten Sitzung entschied ich mich für Elefanten, nicht wissend, dass diese ein gutes Gedächtnis haben. Diese „Widerspenstigkeit“ verlängerte meinen Aufenthalt dort auf überdurchschnittliche 4 1/2 Monate. „Normalzeit“ 3 Mt.

Neuer „Aufenthalt“ in Luthernbad LU

Rückkehr nach Luthernbad zur Gruppe der Schwererziehbaren für die nächsten 4 Jahre. Beim ersten Aufenthalt war ich noch in der Gruppe der Leichterziehbaren, wo es mir besser gefiel. Rabiate Methoden mit Einsperren, im Dunkeln stehen, Strafsätze schreiben, Essensverweigerungen, Strafarbeiten, sexuellen Misshandlungen, Denunziation von „braven“ Gruppenmitgliedern bei den erziehenden Nonnen, Wegschicken von der Gruppe zum Alleinsein.

„Weiterverschiebung“ nach Kinderdörfli Lütisburg, Toggenburg, SG.

Nach vier Jahren (Das Kinderheim Luthernbad hatte nur die 1-4. Klasse.) kam ich ins Kinderdörfli Lütisburg im Toggenburg, geleitet von den Nonnen von Menzingen, etwas besser. Wahrscheinlich dank dem „Aufenthalt“ und „Konditionierung“ im andern Heim der vorherigen vier Jahre. Hier galten wieder andere Bräuche. Das sechste Gebot, etwas vom Wichtigsten für die Nonnen und Geistlichen, schwebte wie ein Damoklesschwert über allen Zöglingen. Drakonische Strafen für irgendwelche „Vergehen“ der Zöglinge. Ich war ebenfalls im Verdacht wegen irgendeinem Vergehen und wurde zur Abklärung zum Psychiater Dr. Eugen David geschickt, der aber nichts „Verdächtiges“ bei mir herausfand. Die veranlassende Nonne, Gruppenleiterin, war „erleichtert“. Persönliches Eigentum irgendwelcher Art hatten wir Kinder nicht. Es gab nur in der Stube allgemeines Spielzeug, das nicht ausreichend vorhanden war. Schuhe wurden selber geputzt. Wöchentliche Kontrolle von Unterhosen durch Nonne, bei Unreinheit waschen mit kaltem Wasser. Hauptsächliche Beschäftigung war Spazieren in der Gegend rund ums Kinderdörfli, was nicht beliebt war. Im Sommer konnten wir baden, geschlechtergetrennt in der Thur unter der Kirche. In gewissen Wintern wurde mit Skiern ein Natureisfeld mit Skiern präpariert zum Schlittschuhlaufen, auch mit Nonnen als Aufsicht, mit alter Schlagermusik von Plattenspieler und Lautsprecher. Ebenso Aufsicht beim Fasnachtstanz mit tanzenden Nonnen und Geistlichen, im ersten Stock oben in der Turnhalle der „Hochwürden“ Direktor Frei, mit wachsamem Auge.... Ich begann Bücher zu lesen und sonderte mich dadurch etwas von der Gruppe ab, zum Vorteil für mich.

Essen

Das Essen war meistens schlecht, drittklassiges Fleisch, schlechte Kartoffeln, Hafergrütze.... Übernamen für uns Kinder bei den Dorfbewohnern „Hafertiger“.

Schule

Ich konnte mit Mühe, die Sekundarschule im benachbarten Bütschwil besuchen. Hauptsache; ich konnte mich wieder absondern.... Die andern gingen intern zur Schule.

Nachtrag von Ehemaligentreffen vom Kinderdörfli Lütisburg, damalige Doppelmoral.

Bei Ehemaligentreffen, die das Kinderdörfli Lütisburg bis jetzt jedes Jahr durchführt, wurde ruchbar, welch „tugendhaftes“ Leben diese Geistlichen führten, auch der

Direktor, Prälat Frei, der Kleinkinder sexuell misshandelt haben soll. Ein als triebhafter Pater im Nachhinein bekannt, war ein Vielfachtäter, der mindestens 3 seiner Geschwister sexuell missbrauchte, wie mir dieser Teilnehmer vom Ehemaligentreffen erzählte. Sie meldeten sich als Erwachsene beim bischöflichen Ofizialat in St. Gallen und erhielten von der Kirche finanzielle Widergutmachungen. Eine Ehemalige erzählte, wie sie vor diesem Pater Keiser davonrannte, von einer Hirschstatue das Geweih ausriss und sich damit gegen dessen Absichten wehrte, sodass dieser von ihr abliess. Eine Nonne, Gruppenleiterin gab sich mit einem rothaarigen Jungen im Zimmer ab... Der ehemalige Direktor Frei ruht nicht mehr an der Kirchenmauer, sondern in einem Grab auf dem Friedhof....

Rückkehr zu Vater und Stiefmutter, Berufsleben

Wieder daheim, bei Vater und Stiefmutter, konnte ich mit Mühe die Lehre als Buchdrucker machen. Nach der Lehre zog ich nach Neuchatel. In einer uralten Druckerei arbeitete ich 3 Jahre. Gewisse Zeitspannen von Jahren im Berufsleben, konnte ich noch auf dem Beruf arbeiten, zuletzt nicht mehr, auch wegen der technischen Umstellung, die ich nur teilweise nachvollziehen konnte. Die letzten zwölf Jahre war ich noch Hilfsarbeiter in verschiedenen Funktionen in einer bekannten Zeitungsdruckerei. Ich bin heute nicht abhängig vom Staat.

Militär

Keine Nebensache in meiner Biografie, wenn ich an meine „Behandlungen“ denke.
Ich war Gefreiter im Militär und erfüllte zumindest nach damaligen Vorstellungen alle Voraussetzungen als vollwertiger Staatsbürger. 6 Wochen freiwilliger Dienst ohne Anrechnung in Gebirgskursen während Ferien.

Die Akten meiner Heimaufenthalte – vernichtet?

Für den Solidaritätsbeitrag von Fr.25‘000.- bekam ich relativ rasch, eine von mir als „Auswahl“ bezeichnet, von 39 Seiten Akten durch die Opferhilfe der Kantone Aargau und Solothurn, von der Gemeinde Rothrist. Das kann bei weitem nicht alles sein! Bei späteren Anfragen auf der Gemeindekanzlei hiess es, dass sei alles. Für mich eine glatte Lüge! Der Staat hat das Privileg zu lügen, wie er das bei Tausenden anderen Opfern fürsorgerischer

Zwangsmassnahmen vor 1981 getan hat. Wo ist die vollständige Wahrheit?

Kommentar zu den wenigen, nicht vollständig erhaltenen Akten, spätere Folgerungen.

Dies ist kein Selbstmitleid, sondern Folgerungen.
In den wenigen erhaltenen Akten wurde die Mutter als tüchtig beschrieben, ebenso meine Schwester als intelligentes Mädchen.

Hingegen die männliche Seite in diesem Personenkreis, mein gebrechlicher Vater, Fabrikarbeiter, der in den Institutionen von Psychiatrie und 2 Jahren unschuldiger Administrativhaft in Witzwil zugrunde gerichtet wurde, ich, der von den Psychiatern in der Beobachtungsstation „Oberzihl“ als minderbegabt klassiert wurde, waren gerade herausgesagt, nichts wert, zu Trotteln für Staat und Gesellschaft degradiert! Gestempelt für das ganze Leben. So wurde in diesen Akten bereits der spätere verwandtschaftliche Konflikt mit der Schwester vorgezeichnet.

Das Erbe von Vater

Ich konnte dem Vorschlag einer eventuellen Erbengemeinschaft, vom Haus des Vaters, nicht unter dem Verlust meiner persönlichen Freiheit zustimmen, einer praktischen Vormundschaft durch Schwester und Notar. Das Haus wurde verkauft. Der Versuch, mir das Erbe durch den Notar vorzuenthalten, scheiterte. (Der Anfang, das „Urteil“ von 1957/1958, in den Akten von der „Beobachtungsstation“ Oberzihl in St. Gallen mit dem „Urteil“ „minderbegabt“ lässt „grüssen“.)
Im Nachhinein gesehen, empfinde ich es als ein erzwungener finanzieller Selbstmord. Ich bin ein freier Mensch- Mieter, Rentner. Freiheit- zu welchem Preis?

 

Diese Niederschrift hat eine gewisse Funktion zum Loslassen, gegen das Verschweigen von diesen Machenschaften.
Ehemaliges Behördenopfer im Schutzalter.