WIEDERGUTMACHUNG ⋅ Nach einem halben Jahr haben sich lediglich
3550 ehemalige Verding- und Heimkinder beim Bund für einen Solidaritätsbeitrag
gemeldet. Die Behörden verstärken nun die Informationskampagne.
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Beitrag
Historiker Thomas Huonker: Das Parlament hat einerseits beschlossen, 300 Millionen zur
Verfügung zu stellen. Andererseits hat es leider auch beschlossen, eine Obergrenze von Fr.
25'000.- pro überlebendes Opfer festzulegen. Aus vielerlei Gründen, (der Hauptgrund ist aber,
dass dieses Angebot seitens der Verursacher der Leiden an die Opfer erst so spät kommt, 36 Jahre
nach 1981, erst nach vielen Anstrengungen der Betroffenen), haben bislang erst rund 3500 Opfer
ihr Gesuch (für viele war es das zweite Gesuch, das sie einreichen mussten) mit den Angaben über
ihre Demütigungen und Leiden abgeschickt.
Es ist meiner Meinung nach unumgänglich für eine nicht wiederum demütigende Bereinigung, dass der
gesprochene Betrag von 300 Millionen, der selber schon heruntergehandelt wurde, vollumfänglich
ausbezahlt wird. Dazu braucht es einzig ein Einsehen und die notwendige Flexibilität der
Mehrheit der Schweizer ParlamentarierIinnen, die sich ja inzwischen über die Leiden der
ehemaligen Verdingkinder und Pflegekinder, der Heimkinder, der Anstaltszöglinge, der
administrativ Versorgten, der Opfer von Eheverboten und Zwangssterilisationen, der Mütter, deren
Kinder fremdplatziert oder unter Zwang zur Adoption freigegeben wurden, kundig gemacht
haben.
Am Geld fehlt es dem Bund zur Zeit wahrlich nicht, das war immer eine faule Ausrede. Ich hoffe
sehr, dass diese nötige Anpassung rechtzeitig erfolgt und dass die gesprochene Summe, unter
Beseitigung der unangemessenen Obergrenze, vollumfänglich den noch lebenden Opfern zukommt.