Und nun ist es nun so, dass die meisten Opfer bereits verstorben sind. Viele sind
in der Folge ihrer psychischen und physischen Misshandlungen eben nicht sehr alt geworden
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Thomas Huonker: Es ist gut, dass die verbliebenen Opfer ermutigt werden, sich zu
melden. Schamgefühle sind aber über Jahrzehnte hinweg geschürt worden. Wenn nun die Zahl der Opfer, die
eine Abgeltung erhalten, dennoch niedriger als erwartet bleibt, könnte der Kanton Zürich eventuell ganz
billig davonkommen. Das wäre nicht angemessen, sondern ein übles Sparmanöver an denen, an welchen immer
schon gespart wurde. Diese Zahlungen erfolgen erst sehr lange nach der ebenfalls sehr späten Einsicht
der Behörden in die Menschenrechtswidrigkeit der administrativen Versorgungen, die1981 anlässlich der
Abschaffung der Versorgungsgesetze konstatiert wurde. Es braucht erst einen langen Kampf der Opfer. Und
nun ist es nun so, dass die meisten Opfer bereits verstorben sind. Viele sind in der Folge ihrer
psychischen und physischen Misshandlungen eben nicht sehr alt geworden. Wenn sich nun aber nur noch
wenige Opfer melden können, so sollten wenigstens diejenigen, die es noch erleben, grosszügiger
ausbezahlt werden. Die vom Nationalrat ins Gesetz eingefügte Obergrenze von Fr. 25'000.- ist verfehlt.
Dies vor allem, wenn sie dazu führt, dass nur ein Teil der für die Opfer gesprochenen 300 Millionen
ausbezahlt werden, und der Rest an den Bund zurückfliesst, oder eben von den Kantonen gar nicht bezahlt
werden muss.