Medienmitteilung / Communiqué de presse / Comunicato stampa - Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Der Runde Tisch hat seine Aufgaben erfüllt: Gesuche können noch bis am 31. März 2018 eingereicht werden Bisher sind beim BJ 5261 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 25 000 Franken eingegangen; die ersten Beiträge konnten im Januar 2018 ausbezahlt werden. Personen, die sich als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 betrachten, können noch bis zur gesetzlich festgelegten Frist vom 31. März 2018 ein entsprechendes Gesuch einreichen. Sie können sich dabei unentgeltlich von den kantonalen Anlaufstellen und Staatsarchiven unterstützen lassen. Die kantonalen Anlaufstellen helfen beim Ausfüllen des Gesuchs und veranlassen die Aktensuche bei den Staatsarchiven.